Veranstaltungen
[Voriges Jahr] [Nächstes Jahr]
[Voriger Monat] Mai [Nächstes Monat]
Mo Di Mi Do Fr Sa So
18 29 30 01 02 03 04 05
19 06 07 08 09 10 11 12
20 13 14 15 16 17 18 19
21 20 21 22 23 24 25 26
22 27 28 29 30 31 01 02

Geburtenbuch - Abschrift

Für die Ausstellung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.
Im Gegensatz zur Geburtsurkunde , die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Geburtenbuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Geburtenbuches zu enthalten d.h. alle Haupteintragungen, die die Geburt unmittelbar betreffen, die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.

Die Übereinstimmung der Abschrift mit den Eintragungen im Geburtenbuch ist zu beglaubigen.
Eine Abschrift aus dem Geburtenbuch wird beispielsweise bei einer Eheschließung benötigt.
Diese Geburtenbuchabschrift kann gegen Entgelt persönlich abgeholt oder auch zugesandt werden.

 

 

 

Zuständige Person:

Erna Fasch-Tauschmann


Tel.: +43 (3382) 52401-32
Fax: +43 (3382) 52401-52
E-Mail:erni.fasch@fuerstenfeld.at

Beschreibung:
Bereich: Bürgerservice/Standesamt

Herzlich Willkommen

Bürgermeister Werner Gutzwar begrüßt Sie in der Stadt Fürstenfeld.
Mehr...