Beschreibung:
Die Aufstellung und der Betrieb von nachstehend angeführten Spielapparaten unterliegt der Genehmigungs- bzw. der Anzeigepflicht.
Auszug aus der Lustbarkeitsverordnung der Stadtgemeinde Fürstenfeld vom 1.1.2011:
- Spielapparaten und Spielautomaten, die optisch oder akustisch aggressive Handlungen, wie insbesondere Verletzungen oder Tötung oder Kampfhandlungen gegen Ziele darstellen, beträgt der Pauschalbetrag je Apparat (Automat) und begonnenem Kalendermonat EUR 700,00;
- Geldspielapparaten gemäß § 5a Abs. 3 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes sowie dem Glücksspielgesetz unterliegenden Glücksspielautomaten beträgt der Pauschalbetrag je Geldspielapparat bzw. Glücksspielautomat und begonnenem Kalendermonat EUR 370,00.
- Diese Spielapparate unterliegen zudem der Landeslustbarkeitsabgabe mit einem Betrag von EUR 630,00 pro Apparat.
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Zuständige Personen:



