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Musikschulkostenbeitrag (Verrechnung)

Beschreibung:

Für den Besuch der Franz-Schubert-Musikschule der Stadt Fürstenfeld hebt die Stadtgemeinde Fürstenfeld einen Beitrag ein, der in 2 Teilbeträgen zur Vorschreibung gelangt, wobei diese mit 15. November und 15. April fällig werden.
Der Musikschulbeitrag dient der teilweisen Abdeckung der der Stadtgemeinde aus dem Betrieb der Musikschule erwachsenden Kosten.

Anträge auf Ermäßigung des Schulkostenbeitrages für die Städt. Musikschule können beim Landes Steiermark eingebracht werden. Die entsprechenden Formulare liegen in der Direktion der Franz-Schubert-Musikschule der Stadt Fürstenfeld auf.
Nähere Informationen zur Landesförderung unter: http://www.verwaltung.steiermark.at

 

Allgemeine Informationen zur Musikschule erhalten Sie unter:
Franz-Schubert-Musikschule der Stadt Fürstenfeld
für elementare, mittlere, höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht,
8280 Fürstenfeld, Bismarckstraße 8
Tel: +43 (3382) 52316 Fax: +43 (3382) 52488

 

 

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Zuständige Personen:

Thomas Tropper


Tel.: +43 (3382) 52401-13
Fax: +43 (3382) 52401-52
E-Mail:thomas.tropper@fuerstenfeld.at

Beschreibung:
Bereich: Stadtkasse/Buchhaltung

Herzlich Willkommen

Bürgermeister Werner Gutzwar begrüßt Sie in der Stadt Fürstenfeld.
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