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Meldewesen - Abmeldung

Beschreibung:

Eine Abmeldung ist im Fall, dass Sie ihren Wohnsitz in Fürstenfeld aufgeben und keinen neuen Wohnsitz im Bundesgebiet annehmen (z.B. bei Verzug in das Ausland), nötig.

Die Abmeldung, die durch das Ausfüllen eines Meldezettels erfolgt muss binnen drei Tagen vor, bis spätestens drei Tagen nach dem Umzug erfolgen. Für jede abzumeldende Person im Haushalt muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden.

Den benötigten Meldezettel erhalten Sie im Bürgerservice Büro, sowie als Download unter www.help.gv.at.

 

 

Links zum Thema:

Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.help.gv.at
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterMeldezettel Download

 

Zuständige Personen:

Bürgerservicebüro


Tel.: +43 (3382) 52401-31
Fax: +43 (3382) 52401-52
E-Mail:buergerservice@fuerstenfeld.at

Herzlich Willkommen

Bürgermeister Werner Gutzwar begrüßt Sie in der Stadt Fürstenfeld.
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