Beschreibung:
Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind) eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist.
Die Meldebestätigung erfolgt auf Grund der im Zentralen Melderegister enthaltenen Meldedaten. Nur wenn Bedarf von dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin nachgewiesen wird, kann die Behörde eine Meldebestätigung über frühere Meldungen ausstellen.
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Zuständige Personen:



