Beschreibung:
Wenn eine Person unverschuldet in Not gerät und mit den vorhandenen Mitteln der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert werden kann, besteht die Möglichkeit einen Sozialhilfeantrag bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen, welcher an die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld weitergeleitet wird.
Für die Gewährung einer Sozialhilfe gibt es Einkommensobergrenzen.
Zuständige Personen:



