Beschreibung:
Der Vater eines unehelichen Kindes kann seine Vaterschaft nach oder auch bereits vor der Geburt bei jedem Standesamt anerkennen. Die Mutter oder das Kind können gegen das Anerkenntnis bei Gericht Widerspruch erheben (innerhalb eines Jahres ab Kenntnis).
Benötigte Urkunden:
- Geburtsurkunde des Anerkennenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Anerkennenden
Link zum Thema: http://www.help.gv.at
Zuständige Personen:



