Beschreibung:
Jeder Beherberungsbetrieb (Hotel, Gasthaus mit Zimmern und ähnliche Betriebe) ist auf Grund des Gesetzes über die Bundesstatistik und der Tourismusstatistikverordnung verpflichtet Aufzeichnungen über Ankünfte und Übernachtungen von Gästen zu führen.
Gästeblattsammlungen mit statistischen Meldeblättern können bei Bürgerservice gekauft werden.
Nähere Informationen zur Tourismusstatistik für Steiermark und Österreich finden Sie links im Fenster „Link zum Thema“.
Links zum Thema:
www.verwaltung.steiermark.at
www.statistik.gv.at
Zuständige Personen:



