Veranstaltungen
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Veranstaltungen - Anmeldung

Beschreibung:

Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz findet auf alle öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen (meist Veranstaltung genannt) Anwendung. Öffentlich im Sinne des Gesetzes sind alle Veranstaltungen, zu denen auch Personen Zutritt haben, die nicht vom Veranstalter persönlich geladen und ihm nicht schon vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung bekannt sind.

Von der Anwendung dieses Gesetzes sind ausgenommen:

  1. Veranstaltungen, auf die andere Rechtsvorschriften Anwendungen finden wie
    • Veranstaltungen, die durch Vorschriften über das Lichtspielwesen geregelt sind.
    • Das Halten von erlaubten Spielen gemäß der Gewerbeordnung.
    • Veranstaltungen von Glücksspielen, die dem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegen.
  2. Veranstaltungen, die auf Straßen und Plätzen mit öffentlichem Verkehr abgehalten werden und nach straßenpolizeilichen Vorschriften anzeige- oder bewilligungspflichtig sind.
  3. Alle Veranstaltungen von öffentlichen und privaten Schulen oder von Schülern im Rahmen der Schule.

Beim Bürgermeister sind nachstehende öffentliche Veranstaltungen anzeigepflichtig:

  1. Kabarett-, Varieté, Zirkus- und pratermäßige Veranstaltungen
  2. Theatralische Vorstellungen
  3. Der Betrieb von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten an einem festen Standort außerhalb von gastgewerblichen Betrieben
  4. Der Betrieb von Schießstätten zu Vergnügungszwecken
  5. Der Betrieb von Tierschauen an einem festen Standort
  6. Bälle, Redouten, Kostüm-, Masken- und Wohltätigkeitsfeste
  7. Konzerte, Instrumental- und Gesangsvorträge
  8. Vorträge und Vorlesungen
  9. Schauvorführungen von Waren oder Mustern außerhalb gewerblicher Betriebsräume (Messen etc.)
  10. Ausstellungen land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse außerhalb des Betriebsbereiches
  11. Die im Stmk. Veranstaltungsgesetz angeführten sportlichen Veranstaltungen
  12. Alle übrigen Veranstaltungen, soweit es sich nicht um Sportveranstaltungen handelt, wenn sie im Freien abgehalten werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Bekanntgabe der Veranstaltung (Veranstalter, Veranstaltungsart, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin, Voraussichtliche Anzahl der Besucher der Veranstaltung)
  • Formular: Anzeige öffentlicher Veranstaltungen (liegt im Stadtamt auf)

Zuständige Personen:

Marianne Posch


Tel.: +43 (3382) 52401-11
Fax: +43 (3382) 52401-52
E-Mail:marianne.posch@fuerstenfeld.at

Beschreibung:
Bereich: Sekretariat/Standesamt/Kultur

Herzlich Willkommen

Bürgermeister Werner Gutzwar begrüßt Sie in der Stadt Fürstenfeld.
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