Beschreibung:
Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine Ausnahme bilden Wahlkartenwähler und -wählerinnen.
Eine Wahlkarte benötigen Wähler und Wählerinnen, die voraussichtlich am Wahltag das für sie zuständige Wahllokal nicht aufsuchen können (sei es, weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind), sowie Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen.
Weitere Informationen unter:
www.help.gv.at
Zuständige Personen:



