Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, für den Ankauf von Förderungen zu gewähren.
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FörderungenDer Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, für den Ankauf von Förderungen zu gewähren.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, die Fürstenfelder Bürger und Betriebe in ihren Bemühungen um eine lebenswerte Umwelt mit einer Wärmepumpen-Investitionskostenförderung in Höhe von € 500,-- für in Fürstenfeld gelegene Objekte zu unterstützen. Von der Stadtwerke Fürstenfeld GmbH. wird in diesem Fall ebenfalls ein weiterer Betrag von € 500,-- zur Verfügung gestellt, sodass jede neue Wärmepumpeninstallation zum Zwecke der Raumheizung mit einem Betrag von insgesamt € 1.000,-- gefördert werden kann.
Der Stadtrat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner Sitzung am 26.8.2008 beschlossen, den Einbau eines Behindertenliftes/Treppenliftes durch die Gewährung eines Fixbetrages in der Höhe von EUR 500,-- bei Personen mit altersbedingten Leiden zu unterstützen.
Altersbedingte Leiden sind Leiden, welche nach Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters eingetreten sind.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012 die Weitergewährung der Geburtenbeihilfe ab 1.1.2013 bis 31.12.2013 beschlossen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012 die Weitergewärhung der Fördermaßnahme "Tagesmüttertarifförderung" für Erziehungsberechtigte bzw. Familien befristet bis 31.12.2013 beschlossen, sodass der finanzielle Aufwand für die Betreuung (ohne Essen) eines Kindes bis zum vollendenden 3. Lebensjahr, sowohl in der Krabbelstube als auch bei den Tagesmüttern gleichgestellt ist.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat am am 14.2.1991 unter TOP 12 den Grundsatzbeschluss über die Kindergartenförderung gefasst.
Das Modell der Kindergartenförderung sieht vor, dass jene Erziehungsberechtigten, die vom Land Steiermark einen Zuschuss bekommen, von der Stadtgemeinde Fürstenfeld einen weiteren Förderungsbeitrag im Ausmaß von max. 50 % der Landesförderung (GR. Beschluss vom 22.6.2010) erhalten. Insgesamt sind jedoch mindestens 20 % des Erziehungsbeitrages von den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat am 1.7.2002 beschlossen, dass der vom Gemeinderat am 14.2.1991 unter TOP 12 beschlossene Förderungsbeitrag für Kinder in den Kindergartengruppen auf Kinder im Kath. Kinderhort ab dem Schuljahr 2002/2003 ausgedeht wird.
Das Modell der Kindergartenförderung sieht vor, dass jene Erziehungsberechtigten, die vom Land Steiermark einen Zuschuss bekommen, von der Stadtgemeinde Fürstenfeld einen weiteren Förderungsbeitrag im Ausmaß von max. 50 % der Landesförderung erhalten. Insgesamt sind jedoch mindestens 20 % des Erziehungsbeitrages von den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.
Die Stadtgemeinde Fürstenfeld gewährt allen Fürstenfelder Schülern (Hauptwohnsitz Fürstenfeld) der 1. bis 9. Schulstufe, die eine Pflichtschule in Fürstenfeld besuchen, für die Teilnahme an einer mehrtägigen Schulveranstaltung einmal pro Schüler und Schuljahr seit Jahren eine Unterstützung unter gewissen Voraussetzungen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012, analog zur Direktförderung für Sonnenkollektoren (thermische Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen) des Landes einen 50 %igen nicht rückzahlbaren Zuschuss, vorläufig befristet bis 31.12.2013, längstens für die Dauer der Aufrechterhaltung der Landesförderung, zu gewähren.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, die Fürstenfelder Bürger und Betriebe in ihren Bemühungen um eine lebenswerte Umwelt mit einer Fernwärme-Anschlusskostenförderung in der Höhe von EUR 1.000,-- seitens der Gemeinde zu unterstützen. Seitens der Fernwärmegesellschaft wird in diesem Fall ein zusätzlicher Betrag von EUR 500,-- zur Verfügung gestellt, sodass jder neue Fernwärmeanschluss mit einem Betrag von EUR 1.500,-- gefördert werden kann.
Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Stadtwerke Fürstenfeld GmbH.
Gehe zu: www.stwff.at
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